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Gewässerunterhaltung

Flyer Gewässerunterhaltung
Satzung Gewässerunterhaltung

Der Zweckverband Parthenaue als Gewässerunterhaltungsverband ist seit Dezember 2013 Träger der Unterhaltungslast für alle Fließgewässer II. Ordnung der Städte und Gemeinden Taucha, Borsdorf und Großpösna.

Ziel ist es, die Bewirtschaftung der Fließgewässer II. Ordnung im Einzugsbereich der unteren Parthe und im Teileinzugsgebiet der weißen Elster effizient und nachhaltig zu organisieren und umzusetzen. Mit dem Zusammenschluss im Zweckverband Parthenaue übernehmen damit die beteiligten Kommunen eine überregionale Vorreiterrolle.

Die Aufstellung und kontinuierliche Fortschreibung von gewässerspezifischen Unterhaltungsplänen bilden die Grundlage für eine nachhaltige Gewässerunterhaltung. Die Unterhaltungspläne beschreiben in tabellarischer Form den Gewässerzustand aus ökologischer und technischer Sicht (Morphologie, Gewässerökologie und – Defizite; hydraulische Besonderheiten, technische Bauwerke, Unterhaltungsträger, rechtlicher Rahmen, beteiligte Fachplanungen etc.) sowie das individuelle Leitbild der Gewässerentwicklung mit den Entwicklungspotenzialen oder -restriktionen. Die weiteren Maßnahmen der Gewässerunterhaltung und –entwicklung (vorgesehene Maßnahmenarten und -intensitäten, präziser Ortsbezug und Zeitrahmen regelmäßig wiederkehrender Maßnahmen, Gestaltungsmaßnahmen im Gewässer und Ufern, gezieltes Unterlassen etc.) sowie Einsatzsteuerung, Monitoring und Controlling (Einsatzsteuerung von Personal, Geräten und Firmen, Klassifizierung des Gewässers nach Unterhaltungsintensität; Dokumentation der Ergebnisse von Unterhaltung und Entwicklung; Dokumentation der Maßnahmenwirkung) werden vom Zweckverband Parthenaue durchgeführt. Regelmäßige Gewässerbegehungen im Rahmen der Unterhaltung bzw. durch die unteren Wasserbehörden festgelegte Gewässerschauen dienen hierzu als geeignetes Kontrollgremium.


Mit der verbandsmäßigen Aufgabenwahrnehmung korrespondiert die Notwendigkeit einer gemeindeübergreifenden Refinanzierung der erforderlichen Bewirtschaftungskosten. Ziel der im Zweckverband organisierten Gewässerunterhaltung ist es nicht zuletzt, die Kostenlast für die einzelnen Kommunen zu minimieren. Die Gewässer enden nicht an Gemeindegrenzen und lassen sich funktional auch nur sehr bedingt auftrennen. Daher haben alle Mitglieder eines Unterhaltungsverbandes ein gleich großes Interesse an der Funktionsfähigkeit des Gewässersystems im gesamten Verbandsgebiet. Eine Abgrenzung der Kostenbeteiligung anhand der durchgeführten Maßnahmen in den jeweiligen Gemeindegebieten ist in der Regel nicht angemessen. Entsprechend der Beitragsermittlung im Bereich Abwasserbeseitigung wurde auch für die Gewässerunterhaltung eine gerechte Kostenverteilung auf Grundlage einer Gesamtbedarfsermittlung und –kalkulation aller an den Verbandsgewässern anfallenden Kosten durchgeführt.

 




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